Neufassung des Leitfadens Prävention der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen am 15.7. in Kraft getreten

Verfasst von am 7. August 2015

Der Leitfaden regelt unter anderem, unter welchen Bedingungen bestimmte Präventionskurse von

Krankenkassen gefördert werden können. Neu ist, dass von der fast durchgängig geforderten Basisqualifikation Hochschulabschluss abgerückt wird. Nunmehr wird gefordert:

 

  • -Grundqualifikation: Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss im jeweiligen Fachgebiet (Handlungsfeld)
  • -Zusatzqualifikation: Spezifische, in der Fachwelt anerkannte Fortbildung

 

Damit wird es Personen mit staatlich geregelten Ausbildungsberufen im Gesundheitswesen erleichtert, ihre Präventionskurse in den genannten Handlungsfeldern Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum als förderungsfähig anerkennen zu lassen. Nicht verändert hat sich allerdings der bürokratische Aufwand. In der Regel ist immer noch eine Anerkennung des Kurses bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de) sowie nach Anerkennung bei den Kursen die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen und Verpflichtungserklärungen des Anbieters. Den Leitfaden Prävention finden Sie über das entsprechende Stichwort in den Suchmaschinen.

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