Nach Ablauf der Rücktrittsfrist ist eine Kündigung des Vertrages jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten möglich. Das heißt, im Falle einer Kündigung schließen sich an den jeweils begonnenen Studienmonat zwei Monate Kündigungsfrist an. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt entsprechend drei Monate. (Auszug aus den AGB)

