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Mai 2017

Impulse-Absolvent/inn/en sind mit der Betreuung sehr zufrieden

In unserer aktuellen Absolvent/inn/enbefragung gaben 95,3 % der Befragungsteilnehmer/innen an, dass sie mit Impulse e.V. und der Betreuung während des Lehrgangs zufrieden oder sogar sehr zufrieden waren.

 

Interessant ist, dass sich dieser Wert im Rahmen der auf der Bewertungsplattform FernstudiumCheck von Studierenden und Absolvent/inn/en geäußerten Weiterempfehlungsrate bewegt. Hier empfehlen 97 % der mittlerweile mehr als 650 bewertenden Impulse-Studierende die Schule für freie Gesundheitsberufe weiter. In Sternen ausgedrückt bewerten Studierende das Impulse-Angebot mit 4,6 von möglichen 5 Sternen. Ähnlich ist das Bewertungsergebnis auf dem Bewertungsportal FernstudiumDirekt, auf welchem Studierende und Absolvent/inn/en die Impulse-Lehrgänge aktuell mit 4,8 von 5 möglichen Sternen bewerten.

 

Erfahrungsberichte und Stimmen unserer Studierenden finden Sie auch hier.

Zwischenstand Impulse-Preis 2017: Danke für diese vielseitigen Bewerbungen!

Bereits jetzt haben uns ganz vielseitige Bewerbungen anlässlich des diesjährigen Impulse-Absolvent/inn/enpreises erreicht, wofür uns ganz herzlich bei unseren Studierenden und Absolvent/inn/en bedanken möchten.

 

Eine Bewerbung hat uns beispielsweise von einer 33-jährigen Absolventin erreicht, die sich im Anschluss an den Impulse-Lehrgang “Ernährungsberater/in” mit einer eigenen Ernährungsberatungsstelle selbstständig gemacht hat und hier u.a. erfolgreich einen “10-Wochen-Kurs” speziell für Klient/inn/en anbietet, die in Gruppen ihre Ernährungsweise gesünder gestalten und ihr Gewicht reduzieren möchten. Genauso freut es uns, dass ein 26-jähriger Absolvent, der bisher als Ergotherapeut arbeitet, nach eigenen Angaben aufgrund des Impulse-Lehrgangs “Klientenzentrierte Gesprächsführung” nun auch als Fachlehrkraft an einer Berufsfachschule für Ergotherapie unterrichten darf. Und eine 36-jährige nutzt die durch die Impulse-Ausbildung “Gesundheitsförderung für Kinder” erworbenen Fähigkeiten beispielsweise im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als AG- und Workshopleiterin an einer Grundschule. “Ich bin immer wieder begeistert, wie vielseitig die Bereiche sind, in denen unsere Studierenden nach Lehrgangsabschluss ihre erworbenen Fähigkeiten erfolgreich ein- und umsetzen”, so Krischan Hoppe, Geschäftsführer von Impulse e.V.

 

Wenn auch Sie Studierende/r oder Absolvent/in unserer Schule sind und sich mithilfe eines Impulse-Studiums erfolgreich und nachhaltig selbstständig machen, Ihre Selbstständigkeit ausbauen oder in Ihrem Angestelltenverhältnis besonders beruflich aufsteigen konnten, freuen wir uns über Ihre Bewerbung! Als Preise sind Geld- oder Sachpreise in einer Gesamthöhe von 1.100 Euro ausgesetzt. Einreichen können Sie Ihre Bewerbung noch bis zum 31.05.2017. Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier sowie die Bewerbungsunterlagen hier.

 

Wir drücken Ihnen die Daumen!
Ihr Team von Impulse e.V.

Oberlandesgericht Düsseldorf sieht Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ kritisch

Ein Wettbewerbsverband hatte einen Heilpraktiker wegen der Verwendung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ abgemahnt, weil er in dieser Bezeichnung eine Irreführung der Verbraucher sah. In erster Instanz hatte das Landgericht Wuppertal diese Irreführung nicht gesehen. Im Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-15 U 39/16) geht das OLG davon aus, dass die Berufsbezeichnung „durchaus zu Täuschung geeignet (ist), weil ein Teil des Verkehrs sie als Zusatzqualifikation und nicht als Einschränkung versteht”. Nach Meinung des Gerichts muss die Berufsbezeichnung aber auf die Einschränkung (auf die Ausübung der Psychotherapie eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung) hinweisen.

 

Im konkreten Fall wurde die Klage dennoch abgewiesen, weil das überprüfende Gesundheitsamt in der Erlaubnisurkunde die Berufsbezeichnung Heilpraktiker (Psychotherapie) vorgegeben hatte. Hier sah das Gericht die gewählte Bezeichnung als „zwar nicht exakt wortgleich, aber inhaltlich gleichbedeutend“ an, diese sei damit durch die in der Erlaubnisurkunde vorgeschriebene Bezeichnung gedeckt. Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Urteil? Nach dem Urteil (welches formal nur im Bereich des OLG Düsseldorf gilt) ist zu empfehlen, sich bei der Berufsbezeichnung an den Vorgaben der Erlaubnisurkunde zu orientieren, also auf die Beschränkung hinzuweisen, wenn diese in der Erlaubnisurkunde auch verwendet wird (z.B. Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie), wenn kostenpflichtige Abmahnungen vermieden werden sollen.

Anerkennung jetzt auch im Rheinland! Impulse-Lehrgang “Fachkraft für Inklusion” Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat bestätigt, dass die Impulse-Ausbildung „Fachkraft für Inklusion“ eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme für Tagespflegepersonen in der Region Rheinland ist, die Kinder mit Beeinträchtigungen betreuen und durch die so genannte IBIK-Pauschale gefördert werden möchten.

 

Hintergrund:

Der Landschaftsverband Rheinland stellt zur Unterstützung der inklusiven Betreuung so genannte
LVR-IBIK-Pauschalen bereit, die Jugendämter im Rheinland beantragen und beispielsweise an Tagespflegepersonen weiterleiten können. Voraussetzung für die Förderung bezogen auf die Tagespflegeperson ist, dass diese u.a. über „eine spezifische Qualifizierung zur Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung verfügt oder mit einer solchen Qualifizierung begonnen hat“. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen sind in der „Richtlinie des Landschaftsverbandes Rheinland zur Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege (IBIK)“ zu finden. Der LVR hat bestätigt, dass dieser die Impulse-Ausbildung im Rahmen der IBIK-Pauschale anerkennen würde.

Bereits im März hat das Landesjugendamt Westfalen-Lippe (LWL) bestätigt, dass die 9-monatige Impulse-Ausbildung zur „Fachkraft für Inklusion“ den Qualitätskriterien des LWL-Landesjugendamtes entspricht. Den Beitrag dazu finden Sie hier.

 

Die Impulse-Ausbildung “Fachkraft für Inklusion”

Bei dem Impulse-Fernlehrgang „Fachkraft für Inklusion“ handelt es sich um eine 9-monatige Ausbildung mit integrierten Präsenzphasen, die den Teilnehmer/inne/n Wissen und Kompetenzen zu den Anforderungen inklusiver Pädagogik und ihrer Umsetzung vermittelt. Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss sind die Teilnehmer/innen in der Lage, den Anforderungen des inklusiven Wandels gerecht zu werden und inklusive Pädagogik an ihrem Arbeitsplatz umzusetzen. Die Begutachtung durch einen unabhängigen Prüfer sowie die anschließende staatliche Zulassung durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) bestätigen dieses Ausbildungsziel. Das Lernvolumen unserer Ausbildung umfasst gemäß dem staatlichen Zulassungsbescheid 500 Zeitstunden, das im Rahmen einer neunmonatigen Ausbildung ein kontinuierliches Lernen im Umfang von 10-12 Zeitstunden wöchentlich voraussetzt.

 

Qualifizierung für Kindertagespflegemütter und -väter

Durch die Kombination aus häuslichem Lernen und Präsenzphasen ist es den Tagespflegemüttern und -vätern auch neben ihrer beruflichen Tätigkeit möglich, die Ausbildung zur „Fachkraft für Inklusion“ zu absolvieren. Nach erfolgreichem Bestehen aller erforderlicher Lernerfolgskontrollen erhalten unsere Teilnehmer/innen ein personalisiertes Abschlusszertifikat und Abschlusszeugnis.

Unverbindliches Informationsmaterial zur Impulse-Ausbildung “Fachkraft für Inklusion” erhalten Sie hier.