Archiv

2016

Der Impulse-Lehrgang “Psychotherapie”

Wer in Deutschland ohne ein medizinisches Studium Patient/inn/en mit psychischen Problemen beraten und therapieren möchte, hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes die Möglichkeit, eine auf die Ausübung der Psychotherapie eingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz zu erlangen (Heilpraktiker/in für Psychotherapie).

In der nach dem Gesetz vorgesehenen amtsärztlichen Überprüfung müssen die Antragstellenden den Nachweis erbringen, dass neben ausreichenden Kenntnissen „über die Abgrenzung heilkundlicher Tätigkeit, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich, gegenüber der den Ärzt/inn/en und den allgemein als Heilpraktiker/in tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen“ auch „ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das einschlägige Krankheitsbild“ vorhanden sind.

Weiterlesen …

“Was, wenn ich mal nicht weiter studieren kann?” – Studienzeitunterbrechung und kostenlose Nachbetreuung

 

Krankheit, Familie, Job: Gründe, ein Fernstudium nicht fortführen zu können, wie es ursprünglich geplant und gewünscht war, gibt es viele. “Doch was, wenn ich mal nicht weiter studieren kann?” – Eine Frage, die uns häufig in der telefonischen Studierendenberatung gestellt wird und auf die wir heute näher eingehen:

 

  • Studienzeitunterbrechung: Wohnungswechsel, Auslandsaufenthalte und andere Lebensereignisse machen es für unsere Studierenden manchmal notwendig, mit ihrem Studium für einen individuellen Zeitraum zu pausieren. Aus diesem Grund haben Studierende während ihres gesamten Impulse-Fernlehrgangs die Möglichkeit, ihr Studium einmalig für eine Dauer von bis zu maximal 6 Monaten zu unterbrechen. Während dieser Unterbrechung setzt die Zahlung der regulären Studiengebührenraten pro Monat aus und ebenso verschiebt sich die Lieferung von neuen Studienbriefen. Nach der Unterbrechung setzt sich das Studium automatisch fort.

 

  • Kostenlose Nachbetreuung: In jedem bei Impulse e.V. abgeschlossenen Studienvertrag ist eine kostenfreie Verlängerung der Studienzeit von 2 Semestern (12 Monaten) inbegriffen, so dass eine Studienzeitunterbrechung in den meisten Fällen erst gar nicht notwendig wird. Beispiel: Eine Studierende des Impulse-Lehrgangs Gesundheits- und Präventionsberaterin schafft es in der Regelstudienzeit von 24 Monaten nicht, ihr Studium abzuschließen, so kann sie dies in dem anschließenden Nachbetreuungsjahr nachholen. Hier können wie in der Regelstudienzeit Einsendeaufgaben individuell eingereicht, Präzensphasen absolviert und Abschlussleistungen erbracht werden.

 

Bei Fragen und persönlichen Anliegen steht Ihnen auch jederzeit unsere Studierendenberatung zur Verfügung.

Zwischenstand Impulse-Preis 2016: Danke für diese vielseitigen Bewerbungen!

Uns haben bereits zahlreiche und vielseitige Bewerbungen anlässlich des diesjährigen Impulse-Absolvent/inn/enpreises erreicht, wofür uns ganz herzlich bei unseren Studierenden und Absolvent/inn/en bedanken möchten.

Unter anderem hat eine Bewerberin beispielsweise mithilfe der Impulse-Lehrgänge “Psychologische/r Berater/in (Personal Coach)” und “Psychotherapie” die Überprüfung zur auf die Psychotherapie eingeschränkten Heilpraktikerin vor dem Gesundheitsamt bestanden – und hat seit dem 1. Januar 2016 ihre eigene, mit ganz viel Liebe gestaltete Beratungspraxis. Genauso freut es uns, dass eine Studierende mit den Impulse-Lehrgängen “Wechseljahreberatung” und “Ernährungsberater/in” ihr bereits bestehendes Praxisangebot abrunden und seither ihren Klient/inn/en ganzheitliche Beratungsangebote anbieten kann.

Wenn auch Sie Studierende/r oder Absolvent/in unserer Schule sind und mithilfe eines Impulse-Studiums sich erfolgreich und nachhaltig selbstständig machen, Ihre Selbstständigkeit ausbauen oder in Ihrem Angestelltenverhältnis besonders beruflich aufsteigen konnten, freuen wir uns über Ihre Bewerbung! Als Preise sind Geld- oder Sachpreise in einer Gesamthöhe von 1.600 Euro ausgesetzt. Einreichen können Sie Ihre Bewerbung noch bis zum 31.05.2016. Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier sowie die Bewerbungsunterlagen hier.

Wir drücken Ihnen die Daumen!
Ihr Team von Impulse e.V.

NEU: Tierpsycholog/inn/en-Ausbildung mit dem Schwerpunkt “Pferd”

Ab sofort können Studierende neben “Hunden” und “Katzen” auch “Pferde” als Studienschwerpunkt bei dem Impulse-Lehrgang “Tierpsychologin / Tierpsychologe” wählen.

Die Ausbildung zur / zum „Tierpsychologin / Tierpsychologe“ richtet sich an alle Interessierten, mit und ohne Vorkenntnisse. Wir vermitteln Ihnen fundierte Kenntnisse und praxisbezogene Fähigkeiten in derallgemeinen und speziellen Verhaltensbiologie und im Bereich tierartspezifischer Verhaltensweisen und Verhaltenstherapien, um Verhaltensstörungen und Verhaltensauffälligkeiten von Tieren erkennen und behandeln zu können. 

Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung sind Sie in der Lage – je nach selbstgewähltem Studienschwerpunkt – Hunde, Katzen oder Pferde mit den Methoden der Tierpsychologie zu behandeln, Verhaltenstrainings anzuleiten sowie als Ratgeber/in bei Fragen zu Verhalten und artgerechter Haltung zu agieren.

Die Inhalte der Ausbildung lassen sich entsprechend der Modularisierung in 2 Bereiche untergliedern, diese sind:

Grundlagen der Verhaltensbiologie (6 Monate):

  •  Verhaltensethologie: allgemeine Verhaltensweisen von Tieren, z.B. Schutz-, Fortpflanzungs- oder Konfliktverhalten, Verhalten in Gruppen u.a.
  •  Verhaltensökologie: Genetik sowie Grundlagen der Evolutions-, Populations- und Fortpflanzungsbiologie
  •  Lernverhalten: Grundlagen für das Training und die Arbeit mit Tieren, z.B. Lerndispositionen, -formen und -situationen, Prägung und prägungsähnliche Lernvorgänge, Neugier-, Explorations- und Spielverhalten von Tieren

Weiterlesen …

Info für Heilpraktiker/innen: Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz ab 01.05.2016 auf weitere Erreger ausgedehnt

Durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit werden die Meldepflichten gemäß § 6 und § 7 IfSG mit Wirkung vom 01.05.2016 um weitere Krankheitsbilder bzw. um weitere Erreger ergänzt. Gemäß § 6 ist ab dann zusätzlich der Verdacht, die Erkrankung und der Tod an einer zoonotischen Influenza zu melden sowie die Erkrankung und der Tod an einer Clostridium-difficile-Infektion mit klinisch schwerem Verlauf. Die Meldepflicht nach § 7 wird auf diverse zusätzliche Erreger ausgedehnt.

 

Die Verordnung wurde veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2016, Teil 1, Nr. 13, Seite 515. Hinsichtlich der Meldepflicht für Heilpraktiker/innen bzw. Heilpraktikeranwärter/innen ist die Meldepflicht für die zoonotische Influenza von besonderer Bedeutung, bei den übrigen Erkrankungen muss eine Meldung erst beim Erregernachweis bzw. über ein behandelndes Krankenhaus geführt werden. Das Behandlungsverbot muss natürlich darüber hinaus beachtet werden. Nähere Informationen finden Sie im aktuellen Bundesgesetzblatt vom 31. März 2016.

 

Tipp: Auf der Seite vom Bundesanzeiger Verlag besteht auch die Möglichkeit, den Newsletter “Gesetze aktuell” zu abonnieren, der alle 4 Wochen “kostenlos Hintergrundinformationen zu aktuellen Gesetzesvorhaben und neuen Gesetzen des Bundes” veröffentlicht.

Stiftung Warentest veröffentlicht FAQ zum Fernunterricht

Auf der Seite von Stiftung Warentest finden Interessierte aktuell Antworten auf die häufigsten Fragen zu der Aus- und Weiterbildungsmethode “Fernunterricht/Fernstudium“:

 

  • Was ist Fern­unter­richt?
  • Für wen ist diese Lernmethode geeignet?
  • Welche Vor- und Nachteile hat Fernunterricht?
  • Wie prüfe ich den Anbieter beziehungsweise die Qualität eines Kurses?  
  • Was ist der Unterschied zwischen Fern­unter­richt und E-Learning?

 

Dabei werden nach der Klärung der Frage, was genau unter diesen Begriffen zu verstehen ist, ausführlich die Vor- und Nachteile der Lernformen aufgezeigt. Auch die Qualität der angebotenen Kurse spielt hierbei eine große Rolle, ebenso wie die Möglichkeiten des Auffindens von Angeboten. Abschließend wird auf die verschiedenen Formen des Fernlernens eingegangen sowie ihre Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufgezeigt. Die Fragen und Antworten sind unter www.test.de online gestellt und können kostenfrei eingesehen werden.

NEU: Impulse e.V. macht bei Freifunk mit!

Krischan Hoppe (Impulse e.V.) in der Wuppertaler Zentrale von Impulse e.V.

Freifunk steht für freie Kommunikation in digitalen Datennetzen. Wir verstehen frei als öffentlich zugänglich, nicht kommerziell, im Besitz der Gemeinschaft und unzensiert“, heißt es auf der Website von Freifunk.

 

Durch die Teilnahme an dieser nicht-kommerziellen Initiative und den Aufbau von speziellen Routern, ist nun auch bei Impulse e.V. in der Wuppertaler Zentrale das WLAN für alle Besucher/innen frei zugänglich.

 

Um das WLAN nutzen zu können, müssen Besucher/innen lediglich mit ihrem Handy die WLAN-Verbindung “Freifunk-Wuppertal” auswählen.

 

Wir wünschen unseren Besucher/inne/n, Dozent/inn/en und Teilnehmer/inne/n viel Freude beim Austausch!

 

Ihr Team von Impulse e.V.

Jetzt anmelden: Online-Infoveranstaltung zum Lehrgang “Heilpraktiker/in”

Was lerne ich in der Ausbildung zur Heilpraktikerin?“, “Wie bereiten Sie mich auf die amtsärztliche Überprüfung vor dem Gesundheitsamt vor?” und “Erwerbe ich in Ihrer Ausbildung auch praktische Kenntnisse?” – Sie interessiert der Beruf “Heilpraktiker/in” und Sie haben noch Fragen zu unserem Studienangebot?

Erstmalig bieten wir am 28. April 2016 von 16:00 bis 17:00 Uhr eine kostenlose Online-Infoveranstaltung zu unserem Lehrgang “Heilpraktiker/in” an:

In der Online-Infoveranstaltung informiert Sie unser Geschäftsführer Volker Ullrich über den Studienablauf und die genauen Studieninhalte des Lehrgangs “Heilpraktiker/in”. Unverbindlich und kostenlos! Wenn Sie Interesse an unserer Online-Infoveranstaltung haben, melden Sie sich gerne unter latzke@impulse-schule.de an. Eine kurze E-Mail mit dem Betreff “Online-Infoveranstaltung” genügt und Sie erhalten alle weiteren Details.

Hinweis: Auch wenn unser Online-Webinar kostenlos und unverbindlich ist, steht nur eine begrenzte Anzahl von Teilnahmeplätzen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich deshalb unbedingt vorab an.

Wir freuen uns auf Sie!

Heute ist Weltgesundheitstag!

Für die meisten Menschen ist Gesundheit ein hohes Gut und steht – mit steigendem Alter zunehmend – ganz oben auf ihrer „Wunschliste“.

 

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definierte schon 1946 Gesundheit als

„einen Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen.

 

Nach dieser Definition ist Gesundheit mehr als nur die Abwesenheit von Krankheit und bezieht auch Faktoren wie das geistige und soziale Wohlergehen mit ein.

 

In der heutigen komplexen (vielschichtigen), schnelllebigen und leistungsorientierten Welt leiden viele Menschen unter den gesundheitlichen Folgen von Stress, Bewegungsmangel und Ernährungsfehlern. Dabei wächst das Interesse an Gesundheitsthemen und Möglichkeiten gesunder Lebensführung in unserer Gesellschaft. Viele Menschen sind bereit, mehr Verantwortung für ihr Wohlergehen zu übernehmen, werden aber häufig durch die Fülle an Informationen und Empfehlungen in den Medien u.a. verunsichert, so dass sie sich
klare Informationen, konkrete Tipps und praktische Unterstützung wünschen.

 

Hier kann eine fachkundige Gesundheitsberatung Orientierung und Hilfestellung dabei geben, eigene Gesundheitsrisiken zu kennen zu lernen und in den eigenen Alltag zu integrieren sowie persönliche Kraftquellen zu entdecken.

 

In unserem Impulse-Lehrgang “Gesundheits- und Präventionsberater/in (Gesundheits- und Präventions-Coach)” vermitteln wir Ihnen ein umfangreiches Wissen in den Bereichen Ernährung, Bewegung und Entspannung, mit welchem Sie Menschen ganzheitlich dabei unterstützen können, gesund zu bleiben. Wenn Sie nähere Informationen zu der Ausbildung des Gesundheits- und Präventions-Coaches oder zu unserem Aus- und Weiterbildungsangebot wünschen, erhalten Sie diese hier.

← Neuere Beiträge · Ältere Beiträge →