Akzeptieren Sie Fördermaßnahmen?

Verfasst von am 23. April 2020

Die meisten Angebote zum Fernstudium neben dem Beruf sind kostenpflichtig. Eine der wichtigsten Fragen bei der Studienwahl ist daher natürlich die Frage nach der Finanzierbarkeit. Einen Teil der Kosten kann man wahrscheinlich durch das laufende Gehalt finanzieren, aber wie sieht es mit weiteren Förderungsmöglichkeiten aus? Wir haben Ihnen einen Überblick über die Fördermaßnahmen, die Impulse e.V. annimmt, kurz zusammengefasst.

Impulse e.V. akzeptiert viele durch die Bundesländer und den Bund unterstützte Förderinstrumente, wie die Bildungsprämie, Bildungsscheck oder Qualifizierungsscheck.

Die Bildungsprämie

Die Bildungsprämie besteht seit 2008. Sie ist ein Instrument der öffentlichen Förderung von Weiterbildung. Es wurde von der deutschen Bundesregierung eingeführt, um die Bereitschaft der Bürger zur individuellen beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat 50 Prozent der Veranstaltungskosten, maximal 500 Euro. Einen Prämiengutschein können Personen bekommen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen. Die verbleibenden Kosten für die Weiterbildung sind selbst aufzubringen.

Webseite zur Bildungsprämie:
https://www.bildungspraemie.info/
Informationen und Beratungsstellen für Weiterbildungsinteressierte:
https://www.bildungspraemie.info/de/weiterbildungsinteressierte-17.php

Der Bildungsscheck 

Der Bildungsscheck verfolgt das Ziel, Personen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Die Namen für die angebotenen Maßnahmen variieren von Bildungscheck über Weiterbildungscheck bis hin zu Weiterbildungsbonus. Und auch die Höhe der ausgezahlten Beträge und die dafür notwendigen Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Informationen zum Bildungsscheck NRW (als Beispiel):
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck

Qualifizierungsscheck (Hessen)

Mit dem Instrument „Qualifizierungsscheck“ werden die Beschäftigungschancen von gering Qualifizierten durch eine erhöhte Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen zur Erlangung eines Berufsabschlusses gesteigert.
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmenmit Gesamtkosten über 1.000 Euro, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss hinführen. Eine Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des Förderprogramms „Qualifizierungsscheck“ ist jede Maßnahme, die inhaltlich in sich abgeschlossen ist sowie einzeln gebucht und einzeln bezahlt wird.

Wer kann Zuschüsse erhalten? 

  • Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte, für die vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden
  • mit Hauptwohnsitz in Hessen und
  • mit einem Mindestalter von 27 Jahren und
  • die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder
  • in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt.

Hier gelangen Sie zum Merkblatt der Qualifizierungsoffensive des Hessischen Ministeriums.

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