Branchen-News

Auf dieser Seite findet ihr alle Neuigkeiten zur Gesundheitsbranche. Alle Themen zu unseren sieben Schwerpunktsthemen (Naturheilkunde; Gesundheit, Ernährung und Prävention; Fitness und Wellness; Psychologie und Pädagogik; Spirituatität und alternatives Denken; Tierheilkunde; Praxisführung und Praxismarketing) werden hier aufgegriffen.

Neufassung des Leitfadens Prävention der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen am 15.7. in Kraft getreten

Der Leitfaden regelt unter anderem, unter welchen Bedingungen bestimmte Präventionskurse von

Krankenkassen gefördert werden können. Neu ist, dass von der fast durchgängig geforderten Basisqualifikation Hochschulabschluss abgerückt wird. Nunmehr wird gefordert:

 

  • -Grundqualifikation: Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss im jeweiligen Fachgebiet (Handlungsfeld)
  • -Zusatzqualifikation: Spezifische, in der Fachwelt anerkannte Fortbildung

 

Damit wird es Personen mit staatlich geregelten Ausbildungsberufen im Gesundheitswesen erleichtert, ihre Präventionskurse in den genannten Handlungsfeldern Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum als förderungsfähig anerkennen zu lassen. Nicht verändert hat sich allerdings der bürokratische Aufwand. In der Regel ist immer noch eine Anerkennung des Kurses bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de) sowie nach Anerkennung bei den Kursen die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen und Verpflichtungserklärungen des Anbieters. Den Leitfaden Prävention finden Sie über das entsprechende Stichwort in den Suchmaschinen.

Tipp: Steuern sparen – Die Absetzbarkeit von Lehrgangskosten

Oft stellen uns Interessierte in der Studierendenberatung die Frage, ob die Kosten für ein Fernstudium von der Steuer absetzbar sind, weshalb wir auf dieses Thema heute detailliert eingehen möchten.

 

Volle steuerliche Absetzbarkeit aller Lehrgangskosten

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung als Werbekosten von der Steuer absetzbar.

Aufwendungen für eine Fort- oder Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf als auch Aufwendungen für eine Umschulung nach Abschluss einer Erstausbildung können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein. Daraus ergeben sich im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen, die eine Weiterbildung wirtschaftlich noch attraktiver machen.

 

Fort- und Weiterbildungskosten im Sinne des Einkommenssteuerrechts sind alle Aufwendungen, die der Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen.

 

Weiterlesen …

Fernstudium beliebter denn je! Fernunterrichtsstatistik 2013

„So viele Menschen wie nie zuvor haben sich 2013 für ein Fernstudium entschieden“, resümiert der Fachverband Forum DistancE-Learning in seiner Fernunterrichtsstatistik für 2013. Im subakademischen Bereich – wozu auch das Aus- und Weiterbildungsangebot von Impulse e.V. zählt – haben 2013 rund 250.000 Menschen einen staatlich zugelassenen Fernkurs belegt. Das sind 4 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Zusätzlich ist sowohl im akademischen als auch im subakademischen Bereich ein Trend zu verzeichnen: Das Fernstudium ist bei Jung und Alt zunehmend beliebt!

 

38 Prozent aller Teilnehmenden sind junge Menschen zwischen 20 und 30 Jahren: „Sie sind die Berufseinsteiger, die sich nahtlos weiterbilden oder nach einer kurzen Konsolidierungsphase neue Herausforderungen suchen, um ihre Karrieren zu planen“, so der Fachverband DistancE-Learning. Daneben wächst vor allem auch die Teilnehmerzahl von Menschen über 40 Jahren, die inzwischen sogar 26 Prozent aller Teilnehmenden ausmachen. Den größten Teilnehmerzuwachs gab es 2013 laut dem Fachverband übrigens im Bereich Freizeit, Gesundheit und Haushaltspflege mit einem Plus von 33 Prozent. Fast 10 Prozent der Fernstudierenden in den Bereichen Gesundheit, Pädagogik und Psychologie sind dabei bei Impulse e.V. eingeschrieben.

Die gesamte Fernunterrichtsstatistik finden Sie hier.

Ausbildungen: Staatlich anerkannt oder staatlich zugelassen?

Das deutsche Ausbildungssystem bietet sehr vielfältige Ausbildungsarten, so dass Interessierten eine Einordnung nicht selten schwer fällt. Um Ihnen den Unterschied zwischen staatlich anerkannten, ungeregelten und zertifizierten Ausbildungen aufzuzeigen, hier ein Überblick:

 

Staatlich bundeseinheitlich anerkannt:

Zum einen gibt es die etwa 330 typischen Ausbildungs-/Lehrberufe in Deutschland, in denen die Ausbildungen in Betrieben und in der Berufsschule erfolgen, wie beispielsweise für den Beruf Augenoptiker/in oder Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter. Dies sind staatlich anerkannte Berufsausbildungen, die auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes vom Bund und den einzelnen Bundesländern erfolgen. Berufsbezeichnung, Dauer sowie Inhalte der Ausbildung und die Prüfungsanforderungen sind hier bundeseinheitlich geregelt.

 

Staatlich je nach Bundesland anerkannt:

Ausbildungen, die staatlich anerkannt an Berufsfachschulen absolviert werden können, sind meist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Berufsfachschulen bieten sowohl teilqualifizierende Bildungsgänge an, die einen Teil der Berufsausbildung (z.B. die Fachoberschulreife) ausmachen, aber auch vollqualifizierende Bildungsgänge mit Berufsabschluss, wie z.B. der Beruf Diätassistent/in.

 

Staatlich ungeregelt:

Neben diesen Berufen und dem klassischen Studium gibt es eine große Zahl weiterer Berufe, für die es keine staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsregelungen gibt – bei denen also eine staatliche Anerkennung der Ausbildung nicht gegeben ist. Hierzu zählen auch viele Berufe im Gesundheits- und speziell im Präventionsbereich, die sich nicht als Ausbildungs-/Lehrberufe eignen.

 

Staatlich zugelassene Fernlehrgänge:

Wer für staatlich ungeregelten Berufe Fernlehrgänge anbietet, muss diese zuerst von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) staatlich prüfen lassen. Das wird durch das Fernunterrichtsschutzgesetz bestimmt. Im Rahmen dieses staatlichen Zulassungsverfahrens stellt ein unabhängiger Gutachter unter anderem sicher, dass nach erfolgreichem Abschluss eines Lehrgangs, die Teilnehmer/innen fähig sind, eine Berufstätigkeit im entsprechenden Berufsfeld auszuüben. Die Aus- und Weiterbildungen von Impulse e.V. sind somit auch nicht staatlich anerkannt (weil nicht einheitlich in Deutschland geregelt), jedoch staatlich geprüft und zugelassen. Auf diese Weise können Sie nach Lehrgangsabschluss eine qualitativ hochwertige Ausbildung nachweisen, bei der das Lehrgangsziel, das Lehrgangskonzept (inkl. Studienmaterialien und Präsenzphasen) staatlich begutachtet wurde. Die Zulassungsnummer der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) wird auch auf Ihren Abschlussdokumenten ausgewiesen.

 

Wenn Sie sich unverbindlich einen Eindruck über unsere staatlich geprüften und zugelassenen Fernlehrgänge machen möchten, können Sie hier unser aktuelles Informationsmaterial anfordern.

2. Europäisches Borreliosesymposium in Torgau

Das Internationale Homöopathiekolleg Torgau veranstaltet vom 14.-16.6.2013 ein Borreliosesymposium im Torgauer Rathaus. Mit dem Symposium sollen sowohl der Expert/inn/en-austausch gefördert, als auch interessierte Laien informiert werden. Nähere Informationen unter www.hahnemann-torgau.de.

 

Impulse-Absolvent/inn/en und –Studierende erhalten bei entsprechendem Nachweis einen Nachlass von 10 % auf die Tagungsgebühr.

← Neuere Beiträge